Erste Übung 2021

FF Kreuzberg - Finnentest

Am Freitag den 05.03.2021 fand die erste Atemschutzübung unter strenger Einhaltung der aktuell geltenden Regeln zur Eindämmung der COVID-19 Pandemie statt.

Ort der Übung: Kreuzberg Anger
Art der Übung: Atemschutzübung – Finnentest
Dauer der Übung: 1,5 Stunden


Was wurde genau geübt?

Bei dieser ersten Übung unserer Feuerwehr handelte es sich um eine Atemschutzübung, die in einer Kleingruppe zusammen mit einem Ausbilder abgehalten wurde. Weitere Informationen zu den geltenden Regelunge findet ihr weiter unten im Beitrag.

Im Rahmen der Übung wurde ein sogenannter Finnentest durchgeführt, welcher sich in die folgenden 5 Stationen aufteilt:

  • Station 1: Gehen mit und ohne Kanister
    • Zeitlimit 4 Minuten
    • Strecke von 200m – 100m ohne und 100m mit Kanister
    • 2 Kanister je 16,6 Kg
  • Station 2: Treppen steigen
    • Zeitlimit 3,5 Minuten
    • 90 Stufen „rauf“ und „runter“
  • Station 3: Bewegen eines liegenden LKW-Reifen mittels hämmern
    • Zeitlimit 2 Minuten
    • Hammer 6 Kg
    • Distanz 3 Meter
  • Station 4: Unterkriechen und Übersteigen von Hindernissen
    • Zeitlimit 3 Minuten
    • 3 Hindernisse – 8m Bahnlänge
    • 3 Wiederholungen
  • Station 5: C-Druckschlauch einfach rollen
    • Zeitlimit 2 Minuten

Wir haben euch anbei auch ein paar Bilder dieser verschiedenen Stationen eingefügt, damit ihr euch darunter mehr vorstellen könnt.

FF Kreuzberg - Finnentest Station 1
FF Kreuzberg – Finnentest Station 1
FF Kreuzberg - Finnentest Station 2
FF Kreuzberg – Finnentest Station 2
FF Kreuzberg - Finnentest Station 3
FF Kreuzberg – Finnentest Station 3
FF Kreuzberg - Finnentest Station 4
FF Kreuzberg – Finnentest Station 4
FF Kreuzberg - Finnentest Station 5
FF Kreuzberg – Finnentest Station 5

Welche Regelungen gelten im Moment für Feuerwehren?

Vorrausetzungen für den Übungs- und Ausbildungsbetrieb (Wichtig – Stand 05.03.2021):

  • Übungen und Ausbildung max. in Gruppenstärke + Ausbilder
  • keine Gemeinschaftsübungen mit anderen Feuerwehren/Hilfsorganisationen
  • uneingeschränkte Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen
  • Übungen/Ausbildung nur in Abstimmung mit Gemeinde / Bürgermeister durchführen
  • Es obliegt den Kommandanten im Einvernehmen der Gemeinde zu entscheiden, ob und welcher Ausbildungs- und Übungsdienst zwingend erforderlich ist

Weitere Informationen des LFV Bayern kann man unter dem folgenden Link nachlesen:
https://www.lfv-bayern.de/aktuelles/informationen-des-landesfeuerwehrverbandes-bayern-zum-coronavirus/

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