(Stand: März 2020)

Auf dieser Seite wollen wir euch kurz einen Überblick über den Katastrophenschutz geben.

Als Quellen haben wir hier die folgenden Seiten genutzt:

Die hier dargestellten Quellen enthalten alle Informationen im Detail. Wir werden hier nur die wichtigsten Randpunkte zusammenfassen.

Der Katastrophenschutz setzt sich in Bayern aus den folgenden Organisationen zusammen:

  • Feuerwehren
  • Technisches Hilfswerk
  • Polizei
  • Bundespolizei
  • Bundeswehr
  • Freiwillige Hilfsorganisationen
Wie ist der Katastrophenschutz organisiert?

Hierzu möchten wir euch gerne die Grafik des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vorstellen:

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/aufgabenundorganisation/index.php

Im Katastrophenfall nimmt die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde die Gesamt-Einsatzleitung wahr. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen der Behörden, Dienststellen, Organisationen und Einsatzkräfte, die an der Bewältigung der jeweiligen Katastrophe mitwirken, aufeinander abgestimmt sind.

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/aufgabenundorganisation/index.php
Wie und von wem wird ein Katastrophenfall ausgerufen?

Hierzu gibt es folgenden Ausschnitt aus der Gesetzgebung:

Art. 4 – Feststellung des Vorliegens einer Katastrophe
(1) 1Die Katastrophenschutzbehörde stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest. 2Die Feststellung soll unverzüglich der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.
(2) Die Katastrophenschutzbehörde hat die Aufsichtsbehörde und, soweit notwendig, auch die benachbarten Katastrophenschutzbehörden unverzüglich zu unterrichten.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKatSchutzG-4BayKSG – Text gilt ab: 01.05.2019 – Fassung: 24.07.1996
Was genau ist ein Katastrophenfall:

Hierzu gibt es folgenden Ausschnitt aus der Gesetzgebung:

Art 1. Aufgabe

[…]

(2) Eine Katastrophe im Sinn dieses Gesetzes ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKatSchutzG-1BayKSG – Text gilt ab: 01.05.2019 – Fassung: 24.07.1996

Wenn ihr euch über genaue Zahlen und Fakten des Katastrophenschutzes informieren wollt, könnt ihr einfach dem folgenden Link folgen:
https://www.stmi.bayern.de/sus/katastrophenschutz/katastrophenschutzsystem/datenundfakten/index.php

Wichtige Eckdaten sind die folgenden:

  • 470.000 Einsatzkräfte insgesamt
  • 450.000 Einsatzkräfte die ehrenamtlich tätig sind
  • Stand: März 2020

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