(Stand: Februar 2020)

Auf dieser Informationsseite möchten wir euch einen groben Überblick darüber geben, wie die Feuerwehren im Allgemeinen organisiert sind. D.h. hier geht es nicht hauptsächlich darum wie ein Feuerwehrverein organisiert ist, sondern wie die Feuerwehren gesetzlich auf Landes-, Landkreis- und Gemeindeebene organisiert ist.

Folgende Quellen haben wir hierzu verwendet:

Einen ersten groben Überblick über die Organisation gibt uns hier das Bayerische Staatsministerium des Innern. Hierzu möchten wir einen Teil dieser Homepage zitieren:

Das Feuerwehrwesen in Bayern ist Aufgabe der Gemeinden. Die Gemeinden müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren (Freiwillige Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und unter bestimmten Voraussetzungen Berufsfeuerwehren) aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendige Löschwasserversorgung bereitstellen. Die Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinde. Leiter der gemeindlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr ist der Kommandant.

Die Landkreise müssen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen beschaffen und unterhalten oder hierfür Zuschüsse gewähren.

Auch der Staat fördert den Brandschutz und den technischen Hilfsdienst durch Gewährung von zweckgebundenen Zuwendungen und durch die Einrichtung und die Unterhaltung der staatlichen Feuerwehrschulen.

Zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die zahlreichen technischen Hilfeleistungen, wie zum Beispiel bei Autounfällen, Unfällen mit Gefahrstoffen und Hochwasser. Die Feuerwehren können darüber hinaus freiwillige Aufgaben durchführen, wenn dadurch ihre Einsatzbereitschaft nicht beeinträchtigt wird.

Quelle: https://www.stmi.bayern.de/sus/feuerwehr/aufgabenundorganisation/index.php

Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz sind die Gemeinden
verpflichtet, auf dem eigenen Gemeindegebiet u. a.

  • den abwehrenden Brandschutz und
  • den technischen Hilfsdienst

sicherzustellen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat jede Gemeinde eine
gemeindliche Feuerwehr

  • aufzustellen
  • auszurüsten
  • und zu unterhalten.
Welche Arten von gemeindlichen Feuerwehren kann es somit geben?

Der Großteil der gemeindlichen Feuerwehren wird durch freiwillige Feuerwehren abgedeckt. In der Regel wird bei Städten über 100000 Einwohnern eine Berufsfeuerwehr eingerichtet. (vgl. https://jf-bayern.de/cms/index.php/service-infos/downloads/file/274-wissenstest-2015-beilage-brandwacht) Die letzte Art der Feuerwehr die von einer Gemeinde aufgestellt werden kann ist eine sog. Pflichtfeuerwehr. Hierzu möchten wir kurz einen Ausschnitt aus dem bayerischen Feuerwehrgesetz zitieren:

Art. 13 Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr (1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben, vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.

(2) 1Die Heranziehung zur Dienstleistung erfolgt mit schriftlichem Verpflichtungsbescheid auf bestimmte Zeit. 2Die zum Dienst Herangezogenen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr. 3Für Arbeitgeber der zum Feuerwehrdienst Herangezogenen gilt Art. 10 entsprechend.

(3) Zum Feuerwehrdienst kann nicht herangezogen werden, 1. wer wegen nicht nur vorübergehender körperlicher oder geistiger Behinderung für den Feuerwehrdienst untauglich ist,
2. wessen Heranziehung mit seinen beruflichen oder sonstigen Pflichten gegenüber der Allgemeinheit, insbesondere mit den Pflichten im öffentlichen Dienst, unvereinbar ist,
3. wer aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet erscheint.

(4) 1Die Gemeinde hat eine Pflichtfeuerwehr aufzustellen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht zustandekommt, es sei denn, daß eine Berufsfeuerwehr in ausreichender Stärke vorhanden ist. 2Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend.

(5) 1Der Kommandant der Pflichtfeuerwehr, dessen Stellvertreter und die Führungsdienstgrade werden von der Gemeinde aus den Reihen der Feuerwehr auf Widerruf bestellt. 2Die Gliederung der Pflichtfeuerwehr und die Ausbildung ihrer Einsatzkräfte richten sich nach den Bestimmungen über die Freiwillige Feuerwehr.

Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayFwG-13 – BayFwG – Text gilt ab: 01.05.2019 – Fassung: 23.12.1981

Neben diesen Formen der Feuerwehr kann es aber u.a. noch folgende weitere Organisationformen der Feuerwehr geben:

  • Werksfeuerwehr
  • Betriebsfeuerwehr
  • Private Feuerwehren (im Ausland)
  • Truppengattungen des Militärs
Gemeinschaftsübung Zwölfhäuser - SW 2000 der Feuerwehr Hinterschmiding.
Gemeinschaftsübung Zwölfhäuser – SW 2000 der Feuerwehr Hinterschmiding.
Wie sind die Feuerwehren auf Landes- und Landkreisebene organisiert:

Diese wurde in folgenden Abschnitt aus Wikipedia sehr gut zusammengefasst:

Bayerischer Dachverband der Feuerwehren ist der „Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. (LFV Bayern e. V.)“. Dieser hat als Mitglieder neben dem „Werkfeuerwehrverband Bayern e. V.“ und der „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern (AGBF Bayern)“ die sieben Bezirksfeuerwehrverbände (BFV). Diese wiederum haben als Mitglieder die in ihrem Gebiet bestehenden Kreisfeuerwehrverbände (KFV). Die Kreisfeuerwehrverbände haben – im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – als ordentliche Mitglieder die bestehenden Feuerwehrvereine der einzelnen Feuerwehren. Die Kommunen können nur fördernde Mitglieder sein. Die Feuerwehrverbände sind grundsätzlich immer gleich aufgebaut und bestehen neben der Vorstandschaft auch aus den diversen Fachbereichen, bei denen zu den verschiedenen Themen die Feuerwehr betreffend versucht wird Lösungen zu erarbeiten, Position zu beziehen und Einfluss zu nehmen. Dabei wird eng mit Behörden, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Katastrophenschutzorganisationen zusammengearbeitet. Die Jugendfeuerwehr Bayern ist der im LFV Bayern eingegliederte Dachverband der Jugendfeuerwehren. Der LFV Bayern e. V. ist als Landesfeuerwehrverband Mitglied des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Das Mitteilungsblatt des LFV Bayern ist die Zeitschrift Florian kommen.

[…]

Jeder Landkreis in Bayern hat sogenannte überörtliche Einrichtungen, wie Atemschutzübungsanlagen, Atemschutzwerkstätten oder Schlauchwaschanlagen, die bei größeren Feuerwehren untergebracht werden. In jedem der sieben Regierungsbezirke hat der Freistaat Bayern zudem je einen Brandübungscontainer stationiert.

[…]

In Bayern ist die Leitung des Katastrophenschutzes etwas anders geregelt, als in den anderen Bundesländern. Für die verwaltungstechnische Koordinierung einer Katastrophe ist die „Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)“ zuständig, die sich aus Mitarbeitern des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt und eventuell Mitarbeitern anderer Behörden zusammensetzt, unterstützt wird sie dabei von der „Kommunikationsgruppe Führung (KomFü)“. Vor Ort als technische Einsatzleitung arbeitet der „Örtliche Einsatzleiter (ÖEL)“. Diese sind vorab bestellt und sind meistens hochrangige Mitglieder der Kreisbrandinspektion oder „Organisatorische Leiter (OrgL)“ einer Hilfsorganisation. Unterstützt werden diese von der „Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung (UG ÖEL)“, die dem ÖEL beim Organisieren von Einsatzmitteln und der Kommunikation zwischen den Einheiten unterstützen. Auch diese werden in der Regel von Feuerwehreinheiten gestellt und sind speziell ausgerüstet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwehr_in_Bayern

Wenn ihr euch noch genauer über die Organisation der Feuerwehr in unserem Landkreis informieren wollt, so könnt ihr euch auf der Homepage des Kreisfeuerwehrverbandes Freyung-Grafenau die nötigen Informationen über die Führung und die Aufgabenbereiche beschaffen. Anbei der Link zur Seite: https://freyung-grafenau.feuerwehren.bayern/

Gemeinschaftsübung Neureut - Schlauchstrecke bis zum Brandobjekt
Gemeinschaftsübung Neureut – Schlauchstrecke bis zum Brandobjekt
Wie ist nun eigentlich die Feuerwehr Kreuzberg organisiert?

Hierzu kann ich euch einfach auf die folgenden Links unserer Homepage verweisen:

Auf diesen Seiten kannst du alle Informationen über unser Vereinswesen und die aktive Mannschaft einsehen.

Nachdem du dir nun einige Informationen über die Organisation der Feuerwehr geholt hast würden wir uns freuen, wenn wir dein Interesse am Feuerwehrwesen geweckt haben! Falls du Teil davon werden willst, kannst du uns jederzeit kontaktieren und wir können dir dann auch weitere Informationen zur Mitgliedschaft zukommen lassen. Am einfachsten erreichst du uns über unser Kontaktformular. Falls nicht schau einfach auf einer unserer Übungen vorbei.